Die Bankenkrisen der jüngeren Zeit hinterließen deutliche Spuren in der Bankenlandschaft und veranlassten den europäischen Gesetzgeber, die Kontroll- und Regelungssysteme für Kreditinstitute einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen. Die Reformbestrebungen zielten dabei insb auf die Corporate Governance von Kreditinstituten ab.
Der Aktionsplan europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance versteht unter Corporate Governance das Verhältnis zwischen der Führung eines Unternehmens, seinem Verwaltungsrat, Aktionären und anderen Interessengruppen.1 Er geht auf die beiden Grünbücher "Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik"2 und "Europäischer Corporate Governance-Rahmen"3 zurück. Bereits im Jahr 2011 veröffentlichte die EBA ihre Leitlinien zur "Internen Governance",4 die seit dem 31. 3. 2012 von den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden sowie den Instituten anzuwenden sind. Flankiert wurden diese durch die EBA-Leitlinien zur "Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen"5 aus dem Jahr 2012 (F&P-L 2012), die Mindesterfordernisse für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und Erfahrung von Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen in ua Kreditinstituten (KI) für Geschäftsleiter, Aufsichtsräte sowie Mitarbeiter in sog "Schlüsselfunktionen" festlegten, und zwar sowohl in materieller (Eignungskriterien), als auch in formeller Hinsicht (Beurteilungsprozess).6
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