Thema

Die schlüssige Genehmigung schwebend unwirksamer Gemeindegeschäfte

Mag. René Renner

Unter besonderer Berücksichtigung des Erklärungswerts gemeindebehördlicher Untätigkeit

Nach stRsp1 sind nicht vom erforderlichen Gemeinderatsbeschluss gedeckte Willenserklärungen des Bürgermeisters schwebend unwirksam. Ein Vertrauen des Privaten in die ursprüngliche Wirksamkeit seines Vertrags mit der Gemeinde wird nur ausnahmsweise berücksichtigt.2 Besonders praxisrelevant sind all jene Verhaltensweisen des Gemeinderats, die der Private als nachträgliche Genehmigung seines Vertrags auffassen darf: Hierfür ist sowohl aktives Verhalten (Beschluss, zB Genehmigung des Rechnungsabschlusses) wie auch schlichte Untätigkeit geeignet.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/693

16.12.2020
Heft 20/2020
Autor/in
René Renner

RAA Dr. René Renner, E+H Rechtsanwälte GmbH.