Als das Alternativfinanzierunggesetz (AltFG) am 1. 9. 2015 in Kraft trat, sollte es nach dem Willen des Gesetzgebers Klein- und Mittelbetriebe (KMU) fördern.1 Nach der ersten Bewährungsprobe in der Praxis scheint das AltFG zu einem großen Teil diesen Zweck zu erfüllen. Eine Nachjustierung in der Abgrenzung zum Kapitalmarktgesetz (KMG) erscheint jedoch notwendig.
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Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Managing Partner bei FieldFisher Austria und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an der Universität Klagenfurt. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.
Dr. Wolfgang Vanas, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärter bei SCWP Schindhelm.