Abhandlungen

Die Verbindlicherklärung von Strukturplänen durch die Gesundheitsplanungs GmbH

Gerhard Baumgartner

Im Zuge der Gesundheitsreform 2017 wurde die Errichtung einer "Gesundheitsplanungs GmbH" vorgesehen, deren Gesellschafter der Bund, die Länder und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sind und deren Aufgabe es ist, bestimmte Teile der für die Gesundheitsplanung relevanten Strukturpläne durch Verordnung für verbindlich zu erklären (§ 23 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz). Diese Konstruktion wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.1

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Artikel-Nr.
ZfV 2018/22

30.09.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Gerhard Baumgartner

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht am Institut für Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt und Autor zahlreicher Publikationen zu Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner
Institut für Rechtswissenschaften
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt a. W.