Mit dem Erlass der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)1 erfährt die österreichische Rechtsordnung ab dem 3. 7. 2016 eine Erweiterung und Verschärfung der Directors‘ Dealings-Bestimmungen. Der folgende Beitrag stellt die Neuerungen dar und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander.
Die MAR ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets,2 mit dem die EU einen weiteren Schritt in Richtung Vereinheitlichung des europäischen Kapitalmarktrechts geht. Ab dem 3. 7. 2016 werden das Insiderrecht, Marktmanipulationen, die Ad-hoc-Publizität und die Bestimmungen über Directors’ Dealings unionsweit einheitlich geregelt.
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