Thema

Einschränkung der Verfahrenshilfe auf natürliche Personen verfassungswidrig

Univ.-Ass. MMMag. Philipp Anzenberger

Aus Anlass von VfGH G 26/10 = Zak 2011/754, 398

Mit Inkrafttreten des BudgetbegleitG 2009 (BGBl I 2009/52) wurde die Verfahrenshilfe für juristische Personen und sonstige parteifähige Gebilde (§ 63 Abs 2 ZPO aF) beseitigt. Dies rief vor allem im Hinblick auf den Gleichheitssatz sowie auf das Recht auf ein faires Verfahren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hervor. In seinem Erkenntnis (G 26/10) stellt der VfGH klar, dass eine Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen in der Gewährung der Verfahrenshilfe zwar grundsätzlich möglich ist. Ein genereller und gänzlicher Ausschluss der Verfahrenshilfe für juristische Personen ist jedoch verfassungswidrig.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2011/808

13.12.2011
Heft 22/2011
Autor/in
Philipp Anzenberger

Univ.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger ist am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck tätig. Er ist für die Fächer Zivilverfahrensrecht und Bürgerliches Recht habilitiert und Autor mehrerer Monographien sowie zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze in diesen Rechtsbereichen.