Aktuelles

Europäische Kommission veröffentlicht finale Überarbeitung der Mindestliquiditätsquote ("LCR")

Thomas Stern

Am 13. 7. 2018 veröffentlichte die Kommission die finalen Änderungen zur DelVO LCR (C(2018)4404).1 In der kurzen Konsultationsperiode von einem Monat wurden über 30 Stellungnahmen, vorwiegend aus dem Bankensektor, eingebracht.2 Trotz der Vielzahl und Heterogenität der Rückmeldungen konnte die Kommission die Grundstruktur des am Anfang des Jahres veröffentlichten Novellierungsvorschlags beibehalten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/197

28.08.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.