Die Aufschiebung einer Exekution ist ein zentrales Institut des Exekutionsverfahrens. Im folgenden Beitrag werden praktische Hinweise zur Aufschiebung gegen den Willen des betreibenden Gläubigers präsentiert, um in diesem Bereich Fehler zu vermeiden2).
Im Unterschied zu anderen Gebieten des Exekutionsrechts kann der Antragsteller bei der Aufschiebung einer Exekution nach § 42 EO bereits ausgetretene Pfade beschreiten. Dessen ungeachtet passieren in der Praxis vor allem dann häufig Fehler, wenn das in gefestigter Rsp entwickelte Fallprüfungsschema (vgl etwa Angst/Jakusch/Mohr, EO § 42 E 1) nicht beachtet wird.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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