Thema

Exekutionstipps für Praktiker II: Die Aufschiebung nach der EO

Dr. Jürgen C.T. Rassi

Die Aufschiebung einer Exekution ist ein zentrales Institut des Exekutionsverfahrens. Im folgenden Beitrag werden praktische Hinweise zur Aufschiebung gegen den Willen des betreibenden Gläubigers präsentiert, um in diesem Bereich Fehler zu vermeiden2).

Im Unterschied zu anderen Gebieten des Exekutionsrechts kann der Antragsteller bei der Aufschiebung einer Exekution nach § 42 EO bereits ausgetretene Pfade beschreiten. Dessen ungeachtet passieren in der Praxis vor allem dann häufig Fehler, wenn das in gefestigter Rsp entwickelte Fallprüfungsschema (vgl etwa Angst/Jakusch/Mohr, EO § 42 E 1) nicht beachtet wird.

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Artikel-Nr.
Zak 2007/185

03.04.2007
Heft 6/2007
Autor/in
Jürgen Rassi

Dr. Jürgen C. T. Rassi ist Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Hon.-Prof. an der JKU Linz, Institut für Zivilrecht, und Privatdozent an der Universität Wien, Institut für Zivilverfahrensrecht. Autor zahlreicher Publikationen zum materiellen Recht und Verfahrensrecht.