Knapp vor der Jahreswende 2021/2022 hat die FMA vor dem Hintergrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie erneut1 die temporären Erleichterungen bei der Online-Identifikation verlängert.2 Die bisher bis 31. 12. 2021 zeitlich befristete Regelung wurde demgemäß durch eine Novelle des § 3 Abs 4 Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV), die eine Online-Identifikation durch Mitarbeiter im Homeoffice ermöglicht, bis zum Jahresende 2022 verlängert.
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