Anmerkungen zu OGH 31. 8. 2020, 6 Ob 24/20b
Im Rahmen eines Verbandsprozesses hatte der OGH AGB zu Kfz-Leasingverträgen mit Verbrauchern zu prüfen:1 Er beurteilte eine Stornovereinbarung, die einen Rücktritt vor Vertragsbeginn gegen Zahlung eines Reugelds von 15 % des Basispreises zuließ, als nichtig iSv § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 3 KSchG. Die Festlegung eines pauschalen Prozentsatzes ohne Berücksichtigung jener Kosten, die sich der Unternehmer bei Unterbleiben der Erfüllung erspart, sei gröblich benachteiligend und intransparent. Allein der in der Klausel enthaltene Hinweis auf die Möglichkeit einer richterlichen Mäßigung ändere an dieser Beurteilung nichts.
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