In aller Kürze

Keine ERV-Zustellung des Bescheides über die Bestellung als Verfahrenshilfeanwalt

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer über die Bestellung als Verfahrenshelfer darf nach Ansicht des VwGH (Ra 2020/18/0228) mangels Rechtsgrundlage nicht über den ERV zugestellt werden. Der Zustellmangel heile aber in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger auf das Dokument zugreift.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/5

20.01.2021
Heft 1/2021