In aller Kürze

Keine Immobilienertragsteuerpflicht durch Vorvertrag

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In Ra 2017/15/0098 hat der VwGH klargestellt, dass nicht bereits der Vorvertrag über eine Grundstücksveräußerung, sondern erst der Abschluss des Hauptvertrags die Immobilienertragsteuerpflicht nach § 30 EStG auslöst.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/447

06.08.2019
Heft 13/2019