In aller Kürze

Keine Zuständigkeit der Handelsgerichte für Klage auf Erfüllung eines Abtretungsvertrags

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Eine Klage auf Erfüllung des Vertrags über die entgeltliche Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen fällt nach Ansicht des OLG Wien (16 R 73/24h) nicht gem § 51 Abs 1 Z 6 JN in die Handelsgerichtsbarkeit, unabhängig davon, ob der Übernehmende bereits Geschäftsanteile hält oder nicht.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/440

12.08.2024
Heft 13/2024