Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Umsetzung der Übernahme-Richtlinie (2004/25/EG) in nationales Recht veröffentlicht. Diese gestattet den Mitgliedstaaten, Ausnahmen von zentralen Bestimmungen vorzusehen und Unternehmen von den entsprechenden Vorschriften auszunehmen, wenn der Bieter nicht den gleichen Verpflichtungen unterliegt. Dem Kommissionsbericht zufolge machen die Mitgliedstaaten in vielen Fällen von diesen Optionen und Ausnahmen Gebrauch, und er enthält das Fazit, dass dadurch auf dem europäischen Übernahmemarkt möglicherweise eher neue Hindernisse geschaffen als alte beseitigt werden.
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