Teil I: Zivilrecht
Eine Kulanzleistung liegt vor, wenn Versicherer eine Zahlung aus dem Versicherungsvertrag versprechen, obwohl strittig ist, ob sie zur Leistung verpflichtet sind oder keine Leistungspflicht besteht. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie solche Kulanzleistungen des Versicherers im Zivilrecht einzuordnen sind. Im Besonderen wird dabei auf die strittige Abgrenzung zur Schenkung (§ 938 ABGB) eingegangen. Daran anknüpfend wird in einem Folgebeitrag erörtert, unter welchen Voraussetzungen Kulanzleistungen aus versicherungsaufsichtsrechtlicher Sicht zulässig sein können.1
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.