Literaturübersicht / Schadenersatz

Leitner, Objektiv-abstrakt berechneter Schadenersatz auch bei subjektiv-konkret geringerem Schaden? JBl 2023, 69.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach hM und Rsp (zB 2 Ob 172/22s = Zak 2023/25, 18) kann der Geschädigte auch dann den Ersatz des objektiv-abstrakt berechneten Schadens verlangen, wenn der Schaden bei subjektiv-konkreter Berechnung geringer ausfallen würde. Der Autor schlägt nach ausführlicher Auseinandersetzung mit der Thematik vor, nach dem Verschuldensgrad zu differenzieren. Während bei grobem Verschulden der objektiv-berechnete Schaden als Mindestersatzleistung zustehe, müsse ein leicht fahrlässig handelnder Schädiger nur den konkret berechneten Schaden ersetzen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2023/170

27.03.2023
Heft 5/2023