Muss ein Kfz-Kaufvertrag rückabgewickelt werden, hat der Verkäufer gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Benützungsentgelts. In Österreich herrscht weitgehend Konsens darüber, das Entgelt linear auf die gesamte zu erwartende Nutzungsdauer ("Lebenslaufleistung" des Kfz) zu verteilen. Der OGH hat sich in seiner ersten inhaltlichen Entscheidung im sog "Diesel-Abgasskandal" (10 Ob 2/23a = Zak 2023/121, 76) zwar ebenfalls für eine lineare Verteilung entschieden, die Methode aber letztlich derart modifiziert, dass Linearität nur für einen bestimmten Betrachtungszeitraum gegeben ist. Der Beitrag behandelt die Frage, wie die lineare Verteilung bei einem Gebrauchtfahrzeug abgebildet werden kann.
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