Thema

Mobbing - Aus der Sicht von Opfern, angeblichen Tätern und Arbeitgebern

Mag. Dr. Helmut Ziehensack

Die gängige Definition der Rsp versteht unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen und Kolleginnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen ("Bossing"), bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Ein "Mobbinggeschehen" ist relativ schwer greifbar und wohl auch deshalb - anders als etwa Diskriminierung - gesetzlich kaum determiniert.1 Definitionen im öffentlichen Dienstrecht gehen wohl über das hinaus, was die Rsp als Mobbing versteht.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/277

09.06.2025
Heft 9/2025
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.