Thema

Mobbing - Die Weitergabe von Informationen

Mag. Dr. Helmut Ziehensack

Eine aussichtsreiche Maßnahme zur Bekämpfung von Mobbing ist die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber. Sie verhindert spätere Behauptungen, die Fehlentwicklungen wären nicht bekannt gewesen. Durch die Information wird auch Handlungsdruck auf die Vorgesetzten ausgeübt, Sachverhalte näher zu untersuchen und den Ursachen für Missstände auf den Grund zu gehen.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/306

30.06.2025
Heft 10/2025
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.