Ein erster Überblick
Der Rat und das Europäische Parlament haben vor Kurzem die Verordnungen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken)1 und über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme)2 jeweils in einer Neufassung angenommen (siehe Zak 2020/691, 387).
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