Durch die Umsetzung der 5. GW-RL ergeben sich einige Änderungen mit Relevanz für Kredit- und Finanzinstitute. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen im Überblick dar.1
Die RL (EU) 2018/843 (5. GW-RL)2 soll die Zusammenarbeit der Behörden verbessern, die Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer3 erhöhen, die Anforderungen in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko spezifizieren und die Dienstleister mit Bezug zu virtuellen Währungen der Aufsicht unterstellen.
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Mag. Katharina Peschetz ist Juristin, Steuerberaterin und ausgewiesene Expertin im Finanzstrafrecht und der Begleitung strittiger Betriebsprüfungen, sowie schwieriger Rechtsmittelverfahren.
Ihre Expertise im Finanzstrafrecht, Abgabenverfahrensrecht, Steuerrecht und der Geldwäscheprävention gibt sie in zahlreichen Fachpublikationen und Vorträgen, unter anderem für die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Notariatsakademie und den Bund Österreichische Bilanzbuchhalter regelmäßig an interessierte KollegInnen weiter.
Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.