Im Zuge der Umsetzung der 5. GW-RL wurde neben den erforderlichen Änderungen mit dem Compliance-Package auch eine umfangreiche Erweiterung der Funktionalität des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vorgenommen. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen im Überblick vor.1
Seit dem Inkrafttreten des WiEReG2 am 15. 1. 2018 hat sich das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (wE) als eine wertvolle Informationsquelle für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer von allen Kunden etabliert, bei denen es sich um Rechtsträger gem § 1 Abs 2 WiEReG handelt. Darüber hinaus wurde die österr Umsetzung aufgrund ihrer innovativen Funktionalitäten, wie bspw der automatischen Meldungen bei meldebefreiten Rechtsträgern, der grafischen Darstellung der relevanten Beteiligungsstruktur, des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens und der daraus resultierenden sehr hohen Meldequote sowie des Vermerksystems bereits mehrfach als internationale Best Practice vorgestellt.
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