Am 27. 12. 2017 wurde die noch rasch am 12. 12. 2017 von Rat und europäischem Parlament beschlossene RL (EU) 2017/2399 zur Änderung der RL 2014/59/EU (BRRD bzw "Sanierungs- und Abwicklungs-RL") "im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge" im ABl1 veröffentlicht. Dieser punktuellen Änderung war durch die Politik offenbar - wie schon zuvor den simultan beschlossenen Änderungen zur CRR2 - besonders hohe Eilbedürftigkeit beigemessen worden, zumal die Richtlinie bereits am Tag nach ihrer Veröffentlichung, sohin am 28. 12. 2017, in Kraft trat (siehe ErwGr 17 sowie Art 14 der Richtlinie).
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