Der vorliegende Beitrag will für Rechtsanwälte einen kurzen Überblick über das Berufungsverfahren bieten und dabei häufige Fehler aufzeigen1)
1. Frist
Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Urteils § 464 Abs 1 ZPO). Derzählt dabei nicht mit, was aber nur dann gilt, wenn die Berufung richtig (an das Erstgericht!) adressiert war (Klauser/Kodek, ZPO16 § 126 E 7). Die Einbringung im Telefaxweg reicht nach neuerer Rsp aus (vgl zB 5 Ob 90/04b ).
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