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Re-Regulierung der Finanzholdings: Revolution oder Evolution?

Nicolas Raschauer / Thomas Stern Universität Liechtenstein

Kritische Anmerkungen zu Definition, Zulassung und Freistellung im EU-Bankenaufsichtsrecht

Seit "Wirecard" wird das Phänomen der "Finanzholding" nicht nur auf europäischer Ebene erneut intensiv debattiert. Ein aktuelles Beispiel: Die dt Bafin hatte die Muttergesellschaft der Wirecard Bank AG nicht als Finanzholding eingestuft und damit ihre aufsichtliche Zuständigkeit für die Wirecard-Gruppe auf konsolidierter Basis verneint. Im Bankenaufsichtsrecht hat sich der europäische Gesetzgeber erst kürzlich dazu entschlossen, Finanzholdinggesellschaften einer verstärkten Regulierung zu unterwerfen. In Ö erfolgt die diesbezügliche Umsetzung im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zur Regierungsvorlage (663 d.B.). Der vorliegende Aufsatz diskutiert den Begriff und die Zulassung(spflicht) von Finanzholdings im Bankenaufsichtsrecht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/64

26.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.

Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.