Kritische Anmerkungen zu Definition, Zulassung und Freistellung im EU-Bankenaufsichtsrecht
Seit "Wirecard" wird das Phänomen der "Finanzholding" nicht nur auf europäischer Ebene erneut intensiv debattiert. Ein aktuelles Beispiel: Die dt Bafin hatte die Muttergesellschaft der Wirecard Bank AG nicht als Finanzholding eingestuft und damit ihre aufsichtliche Zuständigkeit für die Wirecard-Gruppe auf konsolidierter Basis verneint. Im Bankenaufsichtsrecht hat sich der europäische Gesetzgeber erst kürzlich dazu entschlossen, Finanzholdinggesellschaften einer verstärkten Regulierung zu unterwerfen. In Ö erfolgt die diesbezügliche Umsetzung im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zur Regierungsvorlage (663 d.B.). Der vorliegende Aufsatz diskutiert den Begriff und die Zulassung(spflicht) von Finanzholdings im Bankenaufsichtsrecht.
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