In aller Kürze

Rechtsmittel gegen Aussetzung wegen internationaler Streitanhängigkeit

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach der Regelung zur internationalen Streitanhängigkeit in Art 27 Abs 1 LGVÜ 2007 hat das später angerufene Gericht das Verfahren zu unterbrechen, bis die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts feststeht (Aussetzungspflicht). Aus dem zwingenden Charakter dieser Unterbrechung folgt nach Ansicht des OGH (4 Ob 159/19i) kein Rechtsmittelausschluss. Der Unterbrechungsbeschluss sei daher unter allgemeinen Voraussetzungen anfechtbar.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/789

18.12.2019
Heft 22/2019