Der Arzt schuldet in aller Regel die gebotene Sorgfalt, nicht einen Erfolg. Daraus ergibt sich für die Behauptungs- und Beweislast folgendes Grundschema :
Der Geschädigte (Patient) hat
- den Schaden (Umfang, Höhe),
- die Sorgfaltsverletzung (rechtswidriges Verhalten) und
- den kausalen Zusammenhang zwischen Sorgfaltsverletzung und Schaden
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Artikel-Nr.
Zak 2011/77
15.02.2011
Heft 3/2011
Autor/in
Foto: privat
Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.
Foto: Ing. Peter Berger
Dr. Matthias Neumayr ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der JKU Linz (Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz). Er ist ua Mitherausgeber des ABGB-Taschenkommentars, des Praxiskommentars „Internationales Zivilverfahrensrecht“ und der Zeitschrift „Zivilrecht aktuell“.