Thema

Relative Berechnung der Mietzinsminderung bei Home-Office im Rahmen des § 1105 ABGB

Dr. Christian Prader

Nachdem der OGH bereits in drei Entscheidungen1 die grundsätzliche Tatbestandsmäßigkeit der COVID-19 Pandemie für den Zinsentfall bzw die Zinsminderung nach §§ 1104 f ABGB bejaht hat, stellt sich die noch nicht beantwortete Frage der konkreten Berechnung der Zinsminderung bei bloß teilweiser Unbenützbarkeit des Bestandobjekts. Der folgende Beitrag befasst sich mit dieser Frage unter Berücksichtigung der bisher anklingenden Tendenzen der relativen Berechnungsmethode am Beispiel von Büromieten.2

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Artikel-Nr.
Zak 2022/150

01.04.2022
Heft 5/2022
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.