Thema

Resolutivbedingungen und außergerichtliche Sanierung

Univ.-Ass. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger

Aus Anlass von 1 Ob 157/13i = Zak 2014/325, 174

In 1 Ob 157/13i = Zak 2014/325, 174 = RdW 2014/167 = ÖBA 2014/2008 äußerte sich der OGH erstmals zum Anwendungsbereich der Vereinbarungsbeschränkung in § 25b Abs 2 IO, wonach - mit Ausnahme von Verträgen nach § 20 Abs 4 IO (Finanzgeschäfte, Wertpapieroptionen etc) - die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig ist. Nach Ansicht des ersten Senats sind Resolutivbedingungen für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Verzichtserklärungen zulässig, wenn diese zum Zweck der Sanierung des Schuldners abgegeben wurden. § 25b Abs 2 IO ist in diesem Spezialfall teleologisch zu reduzieren.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/309

20.05.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Philipp Anzenberger

Univ.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger ist am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck tätig. Er ist für die Fächer Zivilverfahrensrecht und Bürgerliches Recht habilitiert und Autor mehrerer Monographien sowie zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze in diesen Rechtsbereichen.