Mit Ausnahme der 5. Geldwäsche-RL1 gibt es derzeit weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine in Österreich anwendbare Definition, was unter sog "Crypto-Assets" - also Bitcoin & Co - zu verstehen ist. Dass es sich bei diesem Phänomen nicht um (staatliche) Währungen im herkömmlichen Sinn handelt, ist mittlerweile weitgehend anerkannt und detailliert untersucht worden.2 Der Versuch, die Frage zu beantworten, ob es sich bei Crypto-Assets um "Waren" handelt - eine Einstufung,3 die in verschiedenen Rechtsmaterien bedeutende Folgen hat -, ist hingegen bisher aufgrund fehlender Differenzierung nur einseitig erfolgt und wurde den Eigenheiten des kapitalmarktrechtlichen Warenbegriffs nicht gerecht.4
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Dr. Ralph Rirsch, BSc. MBA, ist Regulatory Strategy Expert bei einer weltweit führenden Crypto-Exchange. Davor war er Teamleiter des Teams Analyse von Wertpapier- und Crowdfundingdienstleistern in der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist in den Gebieten Wertpapierrecht, PRIIP-VO, Crowdfunding und FinTech, insbesondere Crypto-Assets, tätig. Vor seiner Zeit bei der FMA war er als Unternehmensberater im österreichischen Bankensektor mit Fokus auf Aufsichtsrecht (e.g. MiFID II, PSD2), IT-Implementierungen und Datenbankmanagement aktiv.
Einschlägige Publikationen:
Rirsch/Tomanek/Wintersberger, Mining von Kryptowährungen im Anwendungsbereich des AIFMG, ecolex 2018, 699; Rirsch/Tomanek, „Sind Crypto-Assets Waren? – Ja und Nein!“ ZFR 2018/259; Tomanek/Rirsch, „Libra – Facebooks „Kryptowährung“ – ein Fall für die Finanzmarktaufsicht?, ZFR 2019/174; Pekler/Rirsch, Ausgewählte kapitalmarktrechtliche Aspekte bei der Emission von Crypto-Assets, in Kirchmayr-Schliesselberger/Klas/Miernicki/Rinderle-Ma/Weilinger (Hrsg), Kryptowährungen (2019); Rirsch/Tomanek/Weratschnig, Der weite Begriff der „virtuellen Währung“ im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZFR 2019/242; Pekler/Rirsch/Tomanek, Kapitalmarktrechtliche Hindernisse für den Handel von Security Token, ZFR 2020/73; Rirsch/Dämon/Tomanek, PRIIP-VO – Der vergessene Anwendungsbereich – Veranlagungen nach KMG und Crypto-Assets, ÖBA 2020, 37.
Dr. Stefan Tomanek, MBA ist Jurist in der Abteilung Behördliche Aufsicht Asset Management, Prospekte und Verbraucherinformation der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist zuständig für die behördliche Aufsicht in den Bereichen AIFMG, InvFG 2011, ImmoInvFG, BMSVG und Benchmark-VO. In diesem Zusammenhang ist er inhaltlich auf Innovationen im Asset-Management, insb auf Crypto-Assets und damit verbundene Geschäftsmodelle, spezialisiert. Er vertritt die FMA bei ESMA im Rahmen des Financial Innovation Standing Committee und ist zu seinen Aufsichtsgebieten als Fachvortragender tätig.