Mit der ab 25. 5. 2018 in Geltung stehenden Datenschutz-Grundverordnung wird für Unternehmer die Möglichkeit geschaffen, mittels selbst erzeugter Verhaltensregeln auf freiwilliger Basis die Art und Weise der Durchführung bestimmter Datenverarbeitungen innerhalb eines unternehmerischen Sektors zu vereinheitlichen. Anschließend an die behördliche Genehmigung solcher Verhaltensregeln können sich die teilnehmenden Unternehmer der Rechtskonformität der von den Verhaltensregeln erfassten Sachverhalte sicher sein. Die Einhaltung dieser Verhaltensregeln wird durch akkreditierte Stellen überwacht, die auch Verstöße sanktionieren. Im Rahmen dieses Beitrags wird das Rechtsverhältnis zwischen Überwachungsstellen und Unternehmern untersucht sowie eine Einordnung dieses Rechtsverhältnisses in das Privatrecht vorgenommen.
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