Aus den familienrechtlichen Regelungen zum gemeinsamen Familiennamen kann nach Ansicht des VwGH (Ra 2019/01/0216) nicht abgeleitet werden, dass ein österreichischer Staatsbürger zur Führung des unzulässigen Adelszeichens "von" in seinem Namen berechtigt ist, wenn der Ehegatte oder Elternteil es als ausländischer Staatsbürger führen darf.
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