Thema

Vorbereitende Schriftsätze

Bundesanwalt Dr. Helmut Ziehensack

Der streitige Zivilprozess wird durch einen Schriftsatz - nämlich die Klage - eingeleitet. In weiterer Folge kommt es zum Einspruch bzw zur Klagebeantwortung, also wiederum einem Schriftsatz, diesmal der Gegenseite. Das Verfahren setzt sich hinsichtlich des Parteienverhaltens aus Schriftsätzen und mündlichem Vorbringen sowie mündlichen Anträgen in der Verhandlung zusammen; das Gericht führt sodann das Beweisverfahren (Parteienvernehmung, Zeugenvernehmung, Einsicht in vorgelegte Urkunden bzw Urkundenkopien, allenfalls auch Lokalaugenschein und Einholung eines Sachverständigengutachtens) durch, um sodann darauf basierend das Urteil zu fällen. Die (anwaltlichen) Schriftsätze stellen daher wesentliche Bestandteile des streitigen Gerichtsverfahrens dar. Fallgruben und „writer's block“ können durch Formularien- und Checklistenverwendung weitgehend vermieden werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2006/42

31.01.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.