Zur Auslegung des § 1 Z 6 ÜbG1
Die Frage, wann ein gemeinsames Vorgehen auf die Kontrollerlangung oder Kontrollausübung gerichtet ist, bereitet in der Praxis oft Probleme und wird auch in der Lit kontrovers diskutiert.2 Im Rahmen dieses Beitrags werden aktuelle Fragen zur Beurteilung der Kontrollrelevanz des gemeinsamen Vorgehens diskutiert. Insb wird analysiert, ob für die Beurteilung des gemeinsamen Vorgehens iSd § 1 Z 6 ÜbG der materielle Kontrollbegriff oder die formelle Kontrollschwelle heranzuziehen ist und ob die Kontrollrelevanz des gemeinsamen Vorgehens subjektiv oder objektiv zu beurteilen ist.
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