Eine Besprechung von 3 Ob 9/23d = Zak 2024/57, 351
Im Urteil 3 Ob 9/23d entschied der OGH, dass Eltern grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des finanziellen Aufwands für ihr Kind haben, wenn dieses aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers empfangen bzw geboren wurde. Damit gab der OGH die jahrelange Unterscheidung zwischen "wrongful conception" (Geburt eines Kindes - ohne Behinderungen - aufgrund misslungener Verhütung) und "wrongful birth" (Geburt eines Kindes mit Behinderungen aufgrund eines unterlassenen Schwangerschaftsabbruchs) auf.
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