Thema

Zivilprozesse wegen Mobbing aus Sicht des Beklagten

Mag. Dr. Helmut Ziehensack

Mobbingverfahren zu gewinnen, stellt das Ziel beider Parteien dar. Den Weg dorthin versperren aus Sicht des Beklagten diverse Hürden, nicht zuletzt ein angeschlagener Gesundheitszustand eines Klägers, der eine Haftungsverantwortung herstellen will.

Hindernisse bei der Verteidigung gegen Vorwürfe, Psychoterror am Arbeitsplatz ausgeübt oder toleriert zu haben, liegen in einer Reihe von Umständen:

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Artikel-Nr.
Zak 2025/374

11.08.2025
Heft 12/2025
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.