Mobbingverfahren zu gewinnen, stellt das Ziel beider Parteien dar. Den Weg dorthin versperren aus Sicht des Beklagten diverse Hürden, nicht zuletzt ein angeschlagener Gesundheitszustand eines Klägers, der eine Haftungsverantwortung herstellen will.
Hindernisse bei der Verteidigung gegen Vorwürfe, Psychoterror am Arbeitsplatz ausgeübt oder toleriert zu haben, liegen in einer Reihe von Umständen:
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