Thema

Zivilprozesse wegen Mobbing aus Sicht des Klägers

Mag. Dr. Helmut Ziehensack

Bevor sich ein Opfer1 auf einen gerichtlichen Rechtsstreit einlässt, muss es bedenken: Es geht an der Realität vorbei, in der Klagseinbringung ein rasches Allheilmittel zu erhoffen. Auch wenn ein Gerichtsverfahren das aufrechte Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen sollte, ergibt sich daraus sehr wahrscheinlich eine Konfliktverschärfung, wähnt sich doch jede Seite im Recht und meint, dies der Gegenseite vorexerzieren zu müssen.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/340

21.07.2025
Heft 11/2025
Autor/in
Helmut Ziehensack

Mag. Dr. Helmut Ziehensack gehört seit 1993 als Bundesanwalt der Finanzprokuratur an. Neben der dort geleisteten anwaltlichen Tätigkeit (Führung von Gerichtsverfahren für den Bund und andere Mandanten, außergerichtliche Beratungstätigkeit, Gutachtenserstellung) publiziert er vorwiegend zu zivil- und zivilverfahrensrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im Amtshaftungs-, Arbeits-, insb öffentlichen Dienstrecht (VBG, BDG), Standes- und Kostenrecht sowie zur Schriftsatzerstellung und zum Mobbingrecht.