Thema

Zubehör-Wohnungseigentum - Die Intention des Gesetzgebers der WRN 2015 und die Judikatur des OGH

Dr. Daniel Tamerl

Mit lauter medialer Begleitmusik ist am 1. 1. 2015 die WRN 2015 (BGBl I 2014/100) in Kraft getreten.1 Im Hinblick auf die Neuregelung des § 5 Abs 3 WEG war es dabei das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die durch die jüngere Judikatur des OGH2 in der Rechtspraxis hervorgerufene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum zu beseitigen und mit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung Klarheit zu schaffen.3

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Artikel-Nr.
Zak 2019/594

08.10.2019
Heft 17/2019
Autor/in
Daniel Tamerl

Dr. Daniel Tamerl ist Rechtsanwalt und Partner bei CHG Czernich Rechtsanwälte in Innsbruck und Wien. Er leitet die Praxisgruppe Banking & Finance. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Banken- und Immobilienrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum privaten Wirtschaftsrecht.