Im Bereich des WGG gibt es für die Gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) die Möglichkeit, den Kaufpreis bei erstmaliger Eigentumsübertragung nach dem Kostendeckungsprinzip oder aber auf Basis eines Fixpreises zu berechnen.1 Im Fall der hier interessierenden nachträglichen Eigentumsbegründung kommt grundsätzlich nur eine Fixpreisbildung in Betracht.2 Auch der Fixpreis kann vom Käufer einer Überprüfung unterzogen werden.
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