In jüngerer Vergangenheit ist die kurzfristige Vermietung von Wohnungseigentumsobjekten in das Schussfeld von Unterlassungsklagen geraten. In zwei Entscheidungen des OGH wurde solchen Klagen wegen der Annahme einer genehmigungspflichtigen Widmungsänderung auch stattgegeben.
Soweit ersichtlich, gibt es zu diesem Problemkomplex drei einschlägige Entscheidungen.
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