Neben den zahlreichen Abmahnungen in diversen Punkten ist dem Vernehmen nach zuletzt die vollständige Überwälzung der Mietvertragsgebühren auf den Mieter in den Fokus der Konsumentenschützer geraten. Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit diese Vorgangsweise zulässig ist (wobei unterstellt wird, dass es sich bei der Vereinbarung um ein Vertragsformblatt handelt).
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