Im Ministerialentwurf eines Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2012 (KindFamRÄG 2012, 432/ME 24. GP) sieht der Gesetzgeber auch Änderungen im Namensrecht vor. Die angestrebte möglichst weitgehende Liberalisierung geht mit komplexen gesetzlichen Regelungen und einer kaum überschaubaren Anzahl von Namensmöglichkeiten einher. Demgegenüber lässt der Schweizer Gesetzgeber ab 1. 1. 2013 keine Doppelnamen mehr zu (Beschluss der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, AS 2012, 2569; dazu Aebi-Müller, Das neue Namensrecht - eine erste Übersicht, SJZ 108/2012, 449).
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