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Judikaturübersicht zum unabwendbaren Ereignis im EKHG – außergewöhnliche Betriebsgefahr

Mag. Wolfgang Kolmasch

Hinweis

Ob ein unabwendbares Ereignis vorliegt, das von der Gefährdungshaftung nach dem EKHG ausgenommen ist, hängt nach der komplexen Regelung des § 9 EKHG von mehreren Kriterien ab. In der Falljudikatur stehen vor allem die Abgrenzung von außergewöhnlicher und gewöhnlicher Betriebsgefahr sowie die Frage, ob die hohen objektiven Sorgfaltsanforderungen eingehalten wurden, im Vordergrund. Der Sorgfaltsmaßstab wurde vor Kurzem in Zak 2014/775, 406 eingehend behandelt. Die Betriebsgefahr war schon vor Längerem Gegenstand einer Judikaturübersicht in dieser Zeitschrift (Zak 2006/154, 88). Der vorliegende Beitrag bringt diese Übersicht auf den aktuellen Stand.

1. Einleitung

Gem § 9 Abs 2 EKHG trifft den Halter bzw Betriebsunternehmer im Ergebnis ausnahmsweise dann die Gefährdungshaftung für ein unabwendbares Ereignis, wenn der Unfall unmittelbar auf eine außergewöhnliche Betriebsgefahr seines Verkehrsmittels zurückzuführen ist. Als Auslöser der außergewöhnlichen Betriebsgefahr kommt nicht nur das im Gesetz genannte Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres in Betracht; der Halter muss auch für Ursachen in der eigenen Sphäre oder für höhere Gewalt einstehen (Schauer in Schwimann, ABGB3 VII, § 9 EKHG Rz 44 ff).

Die in der Judikatur herangezogene Definition für die außergewöhnliche Betriebsgefahr geht im Grunde nicht über das hinaus, was schon aus der Unterscheidung gewöhnlich/außergewöhnlich ableitbar ist.1 Aussagekräftiger sind die von der Rsp entschiedenen Einzelfälle. Standardbeispiele für eine außergewöhnliche Betriebsgefahr sind Unfälle nach dem Schleudern oder Verreißen des Fahrzeugs oder weil das Fahrzeug nach einem Vorunfall auf der Autobahn ein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

1

ZB 2 Ob 252/03b = ZRInfo 2004/067: Eine außergewöhnliche Betriebsgefahr liegt vor, wenn zur gewöhnlichen Betriebsgefahr besondere Gefahrenmomente hinzutreten, die nach dem normalen Verlauf der Dinge nicht schon dadurch gegeben sind, dass ein Kfz überhaupt in Betrieb gesetzt wird.


2. Einzelfallentscheidungen


Verkehrsmittel / SachverhaltBetriebs-gefahrEntscheidung
Bus
GedrängeSturz im Gedränge beim AussteigenGewöhnlich2 Ob 74/95 = ZVR 1996/78
AbschleppenAbschleppen eines Autobusses durch einen anderen mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 20 km/hGewöhnlich1 Ob 42/04i = ZVR 2005/86
Eisenbahn
Offene TüreOffenstehen einer Tür des mit 70 km/h fahrenden ZugsAußergewöhnlich2 Ob 260/04f = Zak 2006/95
Kraftfahrzeug
AlkoholisierungKfz konnte von seinem schwer alkoholisierten Lenker nicht beherrscht werdenAußergewöhnlich2 Ob 339/00t = JBl 2001, 450
AuffahrunfallFahrzeug wurde durch Anprall unkontrolliert auf das davor stehende Fahrzeug geschobenAußergewöhnlich2 Ob 43/01i = ZVR 2001/62
EinsatzfahrtGeschwindigkeit von 86 km/h im OrtsgebietGewöhnlich2 Ob 40/78 = ZVR 1979/158
Geschwindigkeit von 75 km/h statt der am Unfallort sonst erlaubten 60 km/hGewöhnlich8 Ob 18/87 = ZVR 1988/46
Geschwindigkeit / AutobahnenBegleitfahrzeug des in den ersten Fahrstreifen einfahrenden Schwertransports wurde im Schritttempo schräg zur Fahrbahnachse auf den zweiten Fahrstreifen gelenktAußergewöhnlich1 Ob 49/95 = ZVR 1996/79
Einfahren eines Lkw-Zugs mit langsamer Geschwindigkeit aus dem Beschleunigungs- in einen Fahrstreifen (auch bei schlechter Sicht)Gewöhnlich2 Ob 151/89 = ZVR 1990/157
Geschwindigkeit / andere StraßenMehrspuriges Fahrzeug fuhr nach einem Reifenplatzer mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h auf dem rechten Fahrstreifen einer SchnellstraßeAußergewöhnlich2 Ob 151/03z
Fahren mit 10 km/h auf dem Kundenparkplatz eines EinkaufszentrumsGewöhnlichOLG Linz ZVR 1994/152
Hindernisse / AutobahnenMotorrad bildete aufgrund starker Geschwindigkeitsreduktion und Verreißens nach links ein Hindernis für nachfolgende Fahrzeuge (unabhängig davon, ob es sich um ein kontrolliertes Manöver oder eine unkontrollierbare Schleuderbewegung handelte)Außergewöhnlich2 Ob 98/95 = ZVR 1996/103
Nach Vorunfall quer über die Fahrbahn auf dem Dach liegendes AutoAußergewöhnlich2 Ob 35/01p = ZVR 2001/70
Pkw kam nach Vorunfall bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn ohne Beleuchtung auf dem mittleren Fahrstreifen einer stark befahrenen Autobahn zum StillstandAußergewöhnlich2 Ob 4/89 = ZVR 1990/101
Fahrzeug kam nach Vorunfall bei Dunkelheit quer zur Fahrbahn so zum Stillstand, dass es in beide Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn ragteAußergewöhnlich2 Ob 57/98s = ZVR 1999/36
Blockieren des linken Fahrstreifens durch ein ins Schleudern geratenes FahrzeugAußergewöhnlich2 Ob 52/04t
Anhalten eines Lkw-Zugs mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf dem rechten FahrstreifenAußergewöhnlich2 Ob 229/01t = ZVR 2003/80
Am Pannenstreifen abgestelltes Fahrzeug ragte zum Teil in die Fahrbahn hineinAußergewöhnlich2 Ob 314/00s = ZVR 2002/40; 2 Ob 359/99d = ZVR 2000/62
Anhalten eines mehrspurigen Fahrzeugs in einem Autobahntunnel mit Gegenverkehr und nur einem Fahrstreifen für jede FahrtrichtungAußergewöhnlich2 Ob 54/92 = ZVR 1993/120
Verkehrsbedingtes AnhaltenGewöhnlich2 Ob 170/12g = Zak 2013/139
Anhalten im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/hGewöhnlich2 Ob 143/83 = ZVR 1984/186
Hindernisse / andere StraßenLkw-Zug, der aufgrund von Glatteis auf dem rechten Fahrstreifen einer Freilandstraße zum Stillstand kommt oder sich nur noch langsam vorwärtsbewegt (hier: mit weniger als 6,5 km/h), trotz eingeschalteter WarnblinkanlageAußergewöhnlich2 Ob 181/11y = Zak 2012/640 = ZVR 2013/28
Sattelzug blockierte beim Einbiegen auch die Gegenfahrbahn für einige Sekunden (während der Nacht)GewöhnlichOLG Linz ZVR 1985/33
Sattelzug musste beim Einbiegen verkehrsbedingt anhalten und blockierte die Gegenfahrbahn (bei guter Sicht)GewöhnlichOLG Innsbruck 4 R 5/11h = ZVR 2012/130
Landwirtschaftliche GeräteAm Traktor montierter Pflug, der bei Lenkbewegungen ausschert, insb während der DunkelheitAußergewöhnlich2 Ob 30/86 = ZVR 1987/123
Lenkungsausfälle durch äußere UmständeVerklemmung der Lenkung durch einen in das Fahrzeug gelaufenen HasenAußergewöhnlich2 Ob 25/78 = SZ 51/36
Ausfall der Lenkung des mit höherer Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs nach Überfahren eines auf die Fahrbahn geratenen GesteinsbrockensAußergewöhnlich2 Ob 172/82 = ZVR 1984/179
TiereFehlzündung des Motorrads brachte ein Pferd zum Scheuen, der Motorradlenker verriss beim Ausweichmanöver das Fahrzeug und kollidierte mit dem TierAußergewöhnlich2 Ob 75/02x = ZVR 2003/46
Verreißen des Fahrzeugs nach einem InsektenstichAußergewöhnlich2 Ob 224/65 = SZ 38/152
Motorradsturz aufgrund Kollision mit Wildschwein (auch wenn Schleuderbewegungen fehlen)Außergewöhnlich2 Ob 252/03b = ZRInfo 2004/67
Schleudern eines Rehs nach Kollision in den GegenverkehrGewöhnlich2 Ob 112/11a = Zak 2011/751 = ZVR 2012/91
Unkontrollier-barkeitSchleudern nach VerreißenAußergewöhnlich2 Ob 2341/96w = ZVR 1999/120
Schleudern auf glatter FahrbahnAußergewöhnlich8 Ob 204/82 = ZVR 1984/129
Rutschen aufgrund der Ölverschmutzung der FahrbahnAußergewöhnlich2 Ob 1142/95
Schleudern wegen Herüberkippens des betrunkenen BeifahrersAußergewöhnlich2 Ob 210/09k = Zak 2010/615 = ZVR 2011/194
Ausbrechen des Hecks zur Fahrbahnmitte bei Ausweich- und BremsmanöverAußergewöhnlich2 Ob 46/90 = ZVR 1991/40
Rutschen bei VollbremsungAußergewöhnlich2 Ob 165/89 = ZVR 1991/93
Bus rollte führerlos an, während sein Fahrer in ein Handgemenge mit einem Passagier verwickelt warAußergewöhnlich8 Ob 342/71 = ZVR 1973/10
VerreißenVerreißen des Fahrzeugs bei Ausweichmanöver auf die linke FahrbahnhälfteAußergewöhnlich2 Ob 30/92 = ZVR 1993/125
WinterausrüstungNeuwertige Winterreifen, aber keine Schneeketten bei winterlichen FahrbahnverhältnissenGewöhnlich2 Ob 18/77 = ZVR 1978/186
Schlepplift
LiftbügelNeben dem Schlepplift stehender Skifahrer wurde von einem Bügel, den ein vorzeitig aussteigender Liftbenützer zur Seite geschleudert hatte, getroffenAußergewöhnlich2 Ob 2433/96z = ZVR 1998/44
SchleppspurLiftbenützer blockierte nach Sturz die Schleppspur bzw rutschte die Trasse hinunterAußergewöhnlichOLG Innsbruck ZVR 2004/7; 2 Ob 19/86 = RZ 1987/65 (anders 2 Ob 2/84 = ZVR 1984/297)
Seilbahn
PendelnPendeln der Gondel beim Aussteigen um ca 12 bis 20 cmGewöhnlich2 Ob 70/94 = ZVR 1995/74
SeilschwingungenStarke Schwingungen des Tragseils, durch die eine Gondel zu Boden geschleudert wurde, ausgelöst durch eine von einem Hubschrauber herabfallende LastAußergewöhnlich2 Ob 215/07t = Zak 2008/167, 96 = ZVR 2009/54
Sessellift
SturzSturz beim Einstieg in einen Doppelsessellift aus dem fahrenden Sessel aufgrund des vorangegangenen Sturzes des MitpassagiersAußergewöhnlich2 Ob 114/06p = Zak 2007/205
Straßenbahn
Geschwindigkeits­änderungNotbremsungAußergewöhnlichOLG Innsbruck ZVR 2000/50; vgl 2 Ob 42/00s
normale BeschleunigungGewöhnlich8 Ob 74/87 = ZVR 1988/114
SignalanlageAusfall der Signalanlage auf einer StraßenbahnkreuzungAußergewöhnlich2 Ob 224/00f = ZVR 2002/38 = ZRInfo 2001/160
Fehlerhafte Programmierung mit Freigabe sowohl für den Querverkehr als auch für die StraßenbahnAußergewöhnlich2 Ob 159/03a = ZRInfo 2005/018 = ZVR 2005/60

Artikel-Nr.
Zak digital exklusiv 2015/8

14.01.2015