Am 1. 5. 2024 tritt die "neue Baumhaftung" - also das HaftRÄG 20241 - in Kraft. Der Beitrag zeichnet kurz die rechtspolitische Diskussion nach, die zu dieser Neuregelung geführt hat, stellt sodann den neuen § 1319b ABGB umfassend vor und fügt schließlich eine reflektierende Nachbetrachtung zu einigen Aspekten an.
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